Mietverwaltung
Der Mietverwalter vertritt den Hauseigentümer gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis.
Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert.
Diese Tätigkeiten übernehmen wir für Sie:
- Kaufmännisches
- Technisches
- Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle,
Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen
- Rechtliches
- Organisatorisches
WEG-Verwaltung
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer.
Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler – den Haus- oder Immobilienverwalter – im Regelfall nur schwer möglich.
Diese Tätigkeiten übernehmen wir für Sie:
- Kaufmännisches
- Technisches
- Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle,
Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen
- Rechtliches
- Organisatorisches
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